Im Wohnungseigentumsrecht befasse ich mich mit allen Problemen und Streitigkeiten, die sich zwischen den Wohnungseigentümern sowie den Eigentümern und der Hausverwaltung ergeben. Das kann betreffen:
- Betriebskostenabrechnungen / Hausgeldabrechnungen
- Eigenbedarfsregelungen
- Hausordnung
- Kaution
n streitigen Fällen berate und vertrete ich insbesondere einzelne Wohnungseigentümer, die ihre so genannten Minderheitenrechte